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Episode Nr. 8 - Gewährleistung, Garantie, Kulanz – was ist eigentlich was?

Lieutenant Frank Bullitt ist sauer, richtig sauer. Sein neuer Fastback hat nicht genug Power, gerademal dunkelgrüne VW Käfer kann er locker überholen, gegen Dodge Charger R/T hat er kaum eine Chance, das 4-Gang-Getriebe streikt manchmal, lässt sich dann nur noch hochschalten, 16 mal hintereinander und die Sonderlackierung „Highland Green“ hat Blasen und Laufnasen. 
Staatsanwalt Walter Chalmers um Rat gefragt, referiert was von gesetzlicher Gewährleistung, während ihm seine Detective Sergeants Delgetti und Stanton was von Garantie erzählen und seine Freundin Cathy meint, bei dem Auto gehe sicher was auf Kulanz. 
Deshalb ruft Lt. Bullitt besser mal bei Eric Lassard in der Police Academy an, um sich die Unterschiede erklären zu lassen: 

Gewährleistung gibt dem Käufer gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer. Voraussetzung ist ein Kaufvertrag, ein Mangel der Ware sowie kein Ausschluss der Gewährleistung. 

Der Kaufvertrag kann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden, muss also nicht schriftlich erfolgen. Mündlich im direkten Gespräch oder am Telefon, per E-Mail oder mit Internet-Formularen ist ebenfalls wirksam. Vertragsinhalt ist die Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen. 

Mangelhaftigkeit der Ware ist bei einem Sach- oder Rechtsmangel gegeben. Es wurde eine bestimmte Eigenschaft der Ware vereinbart, die dann nicht vorliegt oder die Ware eignet sich nicht für den Zweck, der nach dem Vertrag vorausgesetzt wird oder die Ware entspricht nicht den üblichen, normalen Standards an Qualität und Verwendbarkeit. Neuerdings liegt ein Mangel auch vor, wenn der Vertrag regelt, dass die Montage durch den Verkäufer oder einen von ihm Beauftragten erfolgen soll und dann mangelhaft durchgeführt wird. Dem steht es gleich, wenn der Käufer selbst montiert und die Montageanleitung fehlerhaft ist, sog. IKEA-Klausel. Letztlich greift die Gewährleistung auch, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge der Kaufsache liefert.

Ausschluss der Gewährleistung liegt vor, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt. Auch ein vereinbarter Ausschluss ist denkbar, jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf. Der Gesetzgeber verbietet den Abschluss solcher Vereinbarungen, durch die von vornherein Rechte des Verbrauchers ausgeschlossen oder übermäßig eingeschränkt werden. Die gesetzliche Verjährungsfrist kann für neue Sachen nicht unter zwei Jahre und für gebrauchte Sachen nicht unter ein Jahr verkürzt werden und die dem Käufer zustehenden Gewährleistungsansprüche können ebenfalls nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.

Beim Kauf beweglicher Sachen unter Privatleuten ist eine Beschränkung bzw. ein Ausschluss der Gewährleistung möglich. Aber der an sich zulässige Ausschluss der Gewährleistung ist immer dann nicht wirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder wenn der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.

Garantie ist ein einseitiges Leistungsversprechen des Herstellers oder des Verkäufers. Das Gesetz kennt zwei Arten, nämlich die Beschaffenheitsgarantie und die Haltbarkeitsgarantie. Wichtig ist, dass durch die Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen bleiben. Die Garantie kann eingeschränkt und von Bedingungen abhängig gemacht werden. Die Garantieerklärung bestimmt den Umfang, also Leistungen, Zeitraum, Modalitäten der Geltendmachung, der Garantie. Sie kann sich auch aus der Werbung für das Produkt ergeben, wenn dort der Bindungswille des Garantiegebers erkennbar ist.

Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, für den Fall, dass Mängel erst nach Ablauf der Gewährleistung oder der Garantie auftreten. Der Hersteller kann Kulanz gewähren und sich ganz oder teilweise an den Kosten für aufgetretene Schäden beteiligen. Dies ist jedoch freiwillig, es besteht kein Anspruch darauf. Die Kulanz kann von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, wie regelmäßiger Besuch beim Vertragshändler und ein einwandfrei geführtes Wartungsheft.

 

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